Innenausschuss gibt grünes Licht für landesweite Einführung von Körperkameras
Mittwoch, den 28. Juni 2017 um 17:25 Uhr

Bodycams können wichtigen Beitrag zur Verringerung von Angriffen auf Polizisten leisten

Karl Klein MdL - Foto: BusseStuttgart. Der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration des Landtags hat sein Einverständnis zur landesweiten Einführung von Bodycams bei Polizistinnen und Polizisten in Baden-Württemberg erteilt. „Bodycams können einen wichtigen Beitrag zur Deeskalation und zur Verringerung von Angriffen auf Polizistinnen und Polizisten leisten. In vielen Fällen reicht bereits das Aktivieren des Pre-Recordings aus, um eine präventive und deeskalierende Wirkung zu erzielen“, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein.

Zuvor hatte Innenminister Thomas Strobl dem Ausschuss mündlich über die Erfahrungen im Probezeitraum von April bis Mai 2017 berichtet. Nach Angaben des Vorsitzenden hatte der Landtag im Oktober 2016 die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Bodycams geschaffen. Die Körperkameras wurden zunächst im Zeitraum vom 3. April 2017 bis zum 14. Mai 2017 bei den Polizeipräsidien Freiburg, Mannheim und Stuttgart durch insgesamt 60 Polizeibeamtinnen und -beamte erprobt. Dieses Erprobungsverfahren wurde durch die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg begleitet und ausgewertet.

„Auf Grundlage der Testergebnisse und des nun vorliegenden Erfahrungsberichts sollte der Innenausschuss vor dem landesweiten Einsatz um sein Einverständnis gefragt werden. Da dieses nun vorliegt, kann mit der Ausschreibung für den Kauf der Kameras begonnen werden“, erklärte Karl Klein.

Dem Vorsitzenden zufolge führte Strobl in seinem Bericht aus, dass insbesondere bei Kontrollen von Personengruppen – diese sind regelmäßig Ausgangspunkt von Gewalt gegen Polizeibeamte – durch den Einsatz von Bodycams häufig eine deutliche Aggressionsminderung habe beobachtet werden können.

Im Probezeitraum seien Bodycams in 214 Fällen aktiviert worden. In 70 Prozent dieser Fälle – das entspricht insgesamt 149 Fällen – habe die Aktivierung des Pre-Recording bereits ausgereicht, um eine präventive bzw. deeskalierende Wirkung zu erzielen. Dauerhafte Aufzeichnungen seien dann nicht mehr erforderlich gewesen. Die präventive Zielsetzung dieser Funktion habe damit erreicht werden können, fasste Klein die Ausführungen des Innenministers zusammen. Der Minister habe in seinem Bericht verdeutlicht, dass im vergangenen Jahr in Baden-Württemberg über 2.000 Polizeibeamte durch Gewalt verletzt worden seien.

Mit der landesweiten Nutzung der Bodycams solle dazu beigetragen werden, die Zahl der Gewalttaten gegen Polizisten und damit die Zahl der verletzten Beamten zu senken. Darüber hinaus dienten die Körperkameras auch der Beweissicherung bzw. der Aufklärung von Sachverhalten. So seien im Probezeitraum die Aufnahmen in 39 Fällen für Verfahren aufbewahrt worden. Minister Strobl habe jedoch auch darauf hingewiesen, dass sich Grenzen der präventiven Wirksamkeit von Bodycams ergäben. Dies betreffe etwa stark alkoholisierte oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehende Personen, da hier durch eine verminderte Steuerungsfähigkeit kaum eine Wirksamkeit auftrete. Außerdem bei psychisch auffälligen Personen aufgrund einer mangelnden Berechenbarkeit des Verhaltens sowie im Falle von sprachlichen Barrieren, weil diese Personen nicht richtig einordnen könnten, dass sie aufgenommen werden, legte der Vorsitzende dar.

Pressemitteilung des Landtags von Baden-Württemberg vom 28. Juni 2017