„Kommunen bei Bundeswehrstandortschließungen und US-Truppenabzug nicht alleine lassen!“
Donnerstag, den 14. Juni 2012 um 13:51 Uhr

Landespressekonferenz mit Peter Hauk MdL und Karl Klein MdL / Von Seiten der Landesregierung passiert in dieser Frage bisher leider so gut wie gar nichts.

Stuttgart. „Die Reduzierung der Truppenstärke der Bundeswehr im Rahmen der Bundeswehrreform und der Abzug der US-Truppen aus Nordbaden stellt die betroffenen Kommunen und Regionen in Baden-Württemberg vor eine Herkulesaufgabe, die sie ohne Hilfe von Bund und Land nicht bewältigen können. Von Seiten der Landesregierung passiert in dieser Frage bisher leider so gut wie gar nichts. Mit regelmäßigen Briefen an die Betroffenen ist es nicht getan. Die Kommunen brauchen konkrete Hilfestellungen und Zukunftsmodelle, damit die Konversion gelingen kann. Als konstruktive Opposition haben wir deshalb ein Konzept erarbeitet, dass aufzeigt, wie eine schnelle, unbürokratische und effiziente Hilfe aussehen kann. Und zwar ohne eine große Bürokratiestruktur aufbauen zu müssen“, sagten der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Peter Hauk MdL, und der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion, Karl Klein MdL, am heutigen Donnerstag (14. Juni 2012) in Stuttgart.


CDU-Fraktion hat schon früh finanzielle Mittel beantragt

„Bereits bei den Beratungen für den Landeshaushalt 2012 haben wir einen Antrag eingebracht, der 1 Million Euro für die betroffenen Kommunen vorgesehen hat. Die aberwitzige Begründung, mit der die Regierungsfraktionen den Antrag damals abgelehnt haben, klingt heute wie ein böser Scherz: Sachlich sei er richtig, er käme aber zu früh. Seitens der Landesregierung liegt bis heute noch kein Konzept vor. Dann doch lieber zu früh als nie“, betonte Hauk.

Landesregierung muss bereits vorhandene Förderprogramme nutzen

Mit dem Konversionskonzept stelle die CDU-Landtagsfraktion klare Handlungsvorgaben auf, wie die betroffenen Kommunen und Regionen unterstützt werden könnten. „Durch die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Einbindung der L-Bank, durch die Einsetzung eines einheitlichen Ansprechpartners für die Kommunen, der die Belange des Landesrechts koordiniert, mit einem Förderprogramm für Gutachten und Konzepte sowie einem finanziellen Entgegenkommen beim kommunalen Finanzausgleich für die Kommunen, welche durch die Konversion einen starken Bevölkerungsrückgang verzeichnen, ist schnelle Hilfe möglich. Jetzt ist das Land in der Pflicht, seine Hausaufgaben zu machen. Es reicht nicht, die Schuld immer nur nach Berlin zu schieben und dort die Gelder einzufordern“, erläuterte Klein Es gebe auch bereits Landesförderprogramme wie das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, mit denen den Kommunen geholfen werden könnte.

Bund muss auch Entgegenkommen zeigen

Selbstverständlich müsse auch der Bund seinen Beitrag leisten. Der Haushaltsausschuss des Bundestages habe den wichtigen Beschluss gefasst, dass für Konversionsgrundstücke ein Erstzugriffsrecht für öffentliche Zwecke bestehe. "Wenn die Verhandlungen über die Grundstücke konkret werden, muss die Landesregierung sich dafür einsetzen, dass es mehr Flexibilität für die Gemeinden bei der Kaufpreisfindung gibt. Auch hier brauchen die Kommunen einen starken Partner auf Seiten der Landesregierung“, betonten Hauk und Klein.

Quelle / Copyright: Mitteilung der CDU-Landtagsfraktion BW