Karl Klein MdL zum PZN Wiesloch
Samstag, den 04. Februar 2012 um 19:40 Uhr

Stellungnahme von Herrn Karl Klein MdL (CDU) zum Thema "PZN Wiesloch" / Schreiben an die RNZ / RNZ-Interview mit der baden-württembergischen Sozialministerin

Mit großem Interesse habe ich das heutige RNZ-Interview (4. Februar 2012) mit der baden-württembergischen Sozialministerin Karin Altpeter (SPD) u.a. zum Thema "PZN Wiesloch" gelesen. Vielen Dank, dass Sie sich dieser wichtigen Thematik angenommen haben. Gestatten Sie mir bitte hierzu als örtlich zuständiger Landtagsabgeordneter folgende Stellungnahme, insbesondere zu der Unterbringung ehemals sicherungsverwahrter Straftäter nach dem Therapieunterbringungsgesetz im PZN Wiesloch: Bereits Mitte Dezember 2011 habe ich mich in dieser Sache gemeinsam mit weiteren CDU-Landtagsabgeordneten mit zwei Berichtsanträgen an die grün-rote Landesregierung gewandt, um etwas Licht ins Dunkel des grün-roten Entscheidungsfindungsprozesses zu bringen.

Zunächst: Auch unter der schwarz-gelben Landesregierung gab es Überlegungen, ehemals sicherungsverwahrte Straftäter nach dem Therapieunterbringungsgesetz im PZN Wiesloch unterzubringen. Von Beginn an habe ich mich aus sachlichen Gründen nachdrücklich und sehr deutlich gegen diese Pläne gewandt, sowohl gegenüber der damaligen Sozialministerin Dr. Monika Stolz, durch fraktionsinterne als auch durch öffentliche Stellungnahmen.

Für Januar 2011 war eine öffentliche Informationsveranstaltung mit der damaligen Sozialministerin Dr. Stolz anberaumt, zu dieser kam es dann nicht mehr, da die dargelegten Gründe, die gegen eine Unterbringung sprachen, offenbar überzeugt hatten. Auch die Leitung des PZN Wiesloch hatte zum damaligen Zeitpunkt erklärt, dass das PZN Wiesloch nicht der geeignete Ort für den o.g. Personenkreis sei. Völlig überraschend nun die Kehrtwende der neuen Landesregierung in dieser Sache: Grün-Rot beschließt, nun doch ehemals sicherungsverwahrte Straftäter im PZN Wiesloch unterzubringen. Der Wieslocher Gemeinderat wird in einer nichtöffentlichen Sitzung informiert, die Öffentlichkeit wurde nicht beteiligt. Jetzt plötzlich auch kein Protest mehr von der PZN-Leitung gegen die Unterbringung des o.g. Personenkreises. Was hat sich denn geändert?

Der grüne Wieslocher Landtagsabgeordnete bezeichnete diese Art der Informationspolitik als "vorbildlich", der "andere Regierungsstil der neuen Landesregierung" sei zu erkennen. Eine interessante Interpretation dieses Vorgangs, zumal die grün-rote Landesregierung nicht von sich aus auf die Stadt Wiesloch zuging, sondern erst auf Druck des Wieslocher Oberbürgermeisters vor Ort kam. Meine diesbezügliche Frage (Frage 8) in meinem Berichtsantrag lautete: "Ich frage die Landesregierung, wie es sich mit der stets propagierten Transparenz der neuen Landesregierung verträgt, wenn der Gemeinderat der Stadt Wiesloch erst am 7. Dezember 2011 in nichtöffentlicher Sitzung über die Beschlussfassung des Kabinetts informiert wird und die Bevölkerung im Übrigen die Informationen der Presse entnehmen muss?"

Auszugsweise die Antwort des Sozialministeriums: "Der Ministerrat wurde über die geplante Unterbringung nach ThUG im PZN Wiesloch am 6. Dezember 2011 unterrichtet. Unmittelbar im Anschluss hieran wurde der Oberbürgermeister von Wiesloch unterrichtet. Bereits am darauffolgenden Tag, dem 7. Dezember 2011, fand die Information des Gemeinderats vor Ort durch das Sozialministerium unter Leitung des Ministerialdirektors statt. Zur Information der Bevölkerung hat das Sozialministerium eine Pressemitteilung erarbeitet. Auf diesem Wege war eine zeitnahe Information möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig gewährleistet." Mit der Erarbeitung einer Pressemitteilung ist es getan? Dies ist "vorbildliche Informationspolitik"? Es fällt auf, dass Fragen auch nicht konkret beantwortet werden. Es reicht nicht aus, beispielsweise auf meine Frage "_wann_ in dieser Sache erstmals Gespräche mit der Leitung des PZN aufgenommen wurden, _wie viele_ dieser Gespräche stattgefunden haben und wie sich die Leitung des PZN zu der Thematik positioniert hat" seitens des Ministeriums wie folgt ausweichend und allgemein zu antworten: "Vertreter des PZN, darunter der Geschäftsführer des PZN sowie der Chefarzt der Maßregelvollzugseinrichtung, waren ständige Mitglieder der unter Ziff. 1 erwähnten Arbeitsgruppe. Sie waren in den Entscheidungsfindungsprozess von Anfang an dauerhaft eingebunden. Im Hinblick auf die o.g. Vorläufigkeit der Maßnahme haben sie der geplanten Unterbringung zugestimmt."

Grün-Rot hatte übrigens angekündigt, für das 4. Quartal 2011 ein Therapieunterbringungsvollzugsgesetz einzubringen. Dies erfolgte allerdings nicht. Die diesbezügliche Antwort des Ministeriums laute: "Die Einbringung des Therapieunterbringungsvollzugsgesetzes wurde zurückgestellt, bis Räumlichkeiten für die Unterbringung gefunden wurden, in denen diese praktisch überhaupt erst vollzogen werden kann. Geplant ist eine Einbringung des Gesetzes in den Landtag spätestens im 2. Quartal 2012." Sowohl die Informationspolitik des Sozialministeriums als auch des PZN Wiesloch wie aber offenbar auch die Zusammenarbeit dieser beiden Stellen sind dürftig. Zum einen kann es nicht sein, dass die zuständige Ministerin von einer Flucht aus dem PZN aus der Zeitung erfahren muss, zum anderen zeigt sich allerdings die Ministerin selbst uninformiert mit Aussagen wie "Ob es im PZN Nachlässigkeiten gab, kann ich von außen nicht sagen".

In der vergangenen Woche habe ich in einer Sitzung, an welcher auch Ministerin Altpeter teilnahm, auf sachliche Weise einiges hinterfragt. Die Entscheidung, ehemals sicherungsverwahrte Straftäter nach dem Therapieunterbringungsgesetz im PZN Wiesloch unterzubringen, ist m.E. unüberlegt und nicht ausreichend geprüft. Nach meiner Einschätzung ist auch das Personal auf diese Aufgabe nicht vorbereitet, insbesondere auch nicht angesichts der beruflichen Ausbildung.

Übrigens: Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des PZN Wiesloch erfuhren nach meinem Kenntnisstand von dieser Entscheidung erst aus der Presse. Ich bin davon überzeugt, dass es besser wäre, dem Personal die Chance zu geben, qualitativ hochwertig den eigentlichen Aufgaben nachzukommen. Für die Betreuung und Beaufsichtigung dieses Personenkreises ist das PZN Wiesloch schlicht die falsche Einrichtung. Diese Meinung habe ich gegenüber der alten Landesregierung vertreten, diese Meinung vertrete ich auch gegenüber der neuen Landesregierung.

Abschließend: Auch in der Politik schadet es nicht, den Mut aufzubringen, bereits getroffene Entscheidungen zu überdenken und nicht sachgemäße, nicht zielführende Entscheidungen zu revidieren.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Klein
Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg