Mehrheitlicher Beschluss im Finanz- und Wirtschaftsausschuss: Regierung soll Vorschläge zu einer Reform des Landespolizeiorchesters unterbreiten
Donnerstag, den 05. Dezember 2013 um 16:20 Uhr

Pressemitteilung (174/2013) des Landtags von Baden-Württemberg vom 5. Dezember 2013

Stuttgart. Die Landesregierung soll Vorschläge unterbreiten, wie das Landespolizeiorchester reduziert, wie Missstände abgestellt und wie insgesamt die Kostensituation verbessert werden kann. Einem entsprechenden Antrag der Grünen und der SPD hat der Finanz- und Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 5. Dezember 2013, mehrheitlich zugestimmt. Keine Mehrheit fanden nach Angaben des Ausschussvorsitzenden, des CDU-Abgeordneten Karl Klein, ein Antrag des Rechnungshofs, das Orchester vollständig aufzulösen, sowie ein Antrag der CDU-Fraktion, wonach die Regierung eine Konzeption zur Aufgabenstellung und personellen Ausstattung des Landespolizeiorchesters vorlegen sollte.

Wie Klein erläuterte, handelt es sich beim Landespolizeiorchester um ein professionelles Musikensemble, das Imagewerbung für die Polizei betreiben soll. Einige der 36 Mitglieder seien Polizeibeamte. „Diese Polizeibeamten genießen alle Vorteile eines Streifenbeamten wie Polizeizulage, Heilfürsorge oder früheren Pensionsanspruch, obwohl sie nicht im Polizeidienst eingesetzt werden“, führte der Ausschussvorsitzende aus.

Er verwies auf den Rechnungshof, der in seiner Denkschrift 2013 moniert hatte, das Polizeiorchester sei bei weitem nicht ausgelastet. 70 Auftritte im Jahr 2010 und 55 im Jahr 2011 machten dies deutlich.

Weit überwiegend stünden Benefizkonzerte auf dem Konzertplan. Hier unterstütze die Polizei – vertreten durch ihr professionelles Orchester – nicht selten Vereine bei Spendensammlungen für vereinseigene Zwecke. Oft kämen nur wenige Zuhörer und es würden nur geringe Spendenerlöse erzielt. Verzichte man auf diese Benefizkonzerte, blieben nur wenige Auftritte mit engem polizeilichem Bezug. Für diese könnten auch die zahlreichen Freizeitmusikkorps der Polizei eingesetzt werden, habe der Rechnungshof argumentiert.

Der Rechnungshof vertrete die Auffassung, dass die Polizei kein professionelles Landespolizeiorchester brauche, Musizieren sei eine polizeifremde Aufgabe. Er habe deshalb gefordert, das Landespolizeiorchester bei der Umsetzung der Polizeistrukturreform vollständig aufzulösen und alle 39 Stellen zu streichen. Damit könnten jährlich rund 2 Mio. Euro eingespart werden.

Dem hielten die Regierungsfraktionen und die CDU laut Klein entgegen, dass das Landespolizeiorchester unter bestimmten Bedingungen erhalten bleiben solle. Missstände, etwa hinsichtlich der Zahl und Anlässe der Auftritte, müssten jedoch beseitigt werden.

„Wenn uns Ende Juni 2014, wie in dem vom Ausschuss beschlossenen Antrag gefordert, der Bericht der Landesregierung über die veranlassten Maßnahmen vorliegt, werden wir über die weitere Zukunft des Landespolizeiorchesters erneut beraten“, kündigte Klein an.

Quelle / Copyright: Landtag von Baden-Württemberg