Ministerium für Verkehr und Infrastruktur soll Kernaufgaben grundsätzlich selbst übernehmen
Geschrieben von: Matthias Busse   
Freitag, den 13. November 2015 um 22:18 Uhr

Finanz- und Wirtschaftsausschuss greift Anregung des Rechnungshofs auf

Stuttgart. Die Landesregierung soll gewährleisten, dass das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur seine Kernaufgaben grundsätzlich ohne externe Beratung und Unterstützung erledigt. Im Übrigen sollen private Dienstleistungen zur effizienten Wahrnehmung von Aufgaben insbesondere in den Bereichen Straßenbau und Verkehr genutzt werden, um den Stellenhaushalt des Landes nicht über Gebühr auszuweiten. Dieser Anregung des Rechnungshofs ist der Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Donnerstag, 12. November 2015, einstimmig gefolgt, wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mitteilte.

Ein Antrag der CDU, den im Ausschuss nicht anwesenden Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes herbeizuzitieren, sei von den Mehrheitsfraktionen abgelehnt worden, so Klein. Dies sei damit begründet worden, dass der Minister einen anderen wichtigen Termin wahrzunehmen habe.

Klein zufolge hatte der Rechnungshof in seiner Denkschrift 2015 beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hinsichtlich der Vergabe von Beratungsleistungen Defizite bei der Wirtschaftlichkeit der Fremdvergabe, der Vergabepraxis und vor allem beim Projektcontrolling festgestellt. 2013 sei das gesamte Vergabevolumen des Ministeriums nach zwei nahezu konstanten Jahren um fast 100 Prozent auf 2,3 Millionen Euro angestiegen, so der Rechnungshof. Zu den Kernaufgaben der Ministerialverwaltung gehöre, dass rechtliche Sachverhalte eigenständig bearbeitet und bewertet würden. Das Ministerium habe aber Kernaufgaben in erheblichem Umfang von Externen gegen Entgelt durchführen lassen, etwa bei einer Ausweitung der Umweltzonen und bei der Vergabe einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Straßenbauverwaltung. Das Ministerium habe durch mehrere Direktvergaben und bei einem förmlichen Vergabeverfahren rechtliche Vorgaben vernachlässigt. Daher habe man nicht schlüssig darstellen können, ob bei den Vergaben die wirtschaftlichsten Lösungen erzielt worden seien.

Laut Rechnungshof sei in vielen Fällen das Projektcontrolling des Ministeriums lückenhaft und nicht zielführend gewesen. So habe das Ministerium zum Beispiel häufig ohne Beanstandungen hingenommen, dass ein Auftragnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sei. „Zwischenzeitlich hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ein Projektcontrolling installiert und ein verbindliches Vergabeverfahren eingeführt“, berichtete Klein.

In der Beschlussempfehlung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses werde die Landesregierung aufgefordert, sicherzustellen, dass durch dieses Vergabeverfahren vergaberechtliche und haushaltsrechtliche Leitprinzipien umgesetzt werden und das Projektcontrolling weiter konsequent Anwendung findet. „Wie sich diese beiden neuen Instrumente in der Praxis bewährt haben, darüber soll die Landesregierung den Landtag bis 31. Dezember 2016 informieren“, gab der Ausschussvorsitzende bekannt.

Mitteilung des Landtags von Baden-Württemberg vom 12.11.2015