Innenausschuss berät über Spähsoftware für verschlüsselte Kommunikation
Geschrieben von: Matthias Busse   
Mittwoch, den 18. Oktober 2017 um 16:30 Uhr

Neue Technologie für Polizei in Baden-Württemberg / Innen- und Ständiger Ausschuss führen öffentliche Anhörung durch

Stuttgart. Mit der Überwachung von Telekommunikationsinhalten (TKÜ) durch Strafverfolgungsbehörden in Baden-Württemberg hat sich der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration in seiner Sitzung am Mittwoch, 18. Oktober 2017, auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion befasst. Hintergrund der Debatte war die Frage, wie die Quellen-TKÜ, also der Einsatz von Software zum Ausspähen von verschlüsselter Online-Kommunikation wie etwa bei Messengerdiensten, konkret umgesetzt werden soll.

„Die staatlichen Eingriffsbefugnisse mit Bezug zur Telekommunikation sind seit Jahrzehnten ein unverzichtbares Instrument zur Verfolgung schwerster Straftaten. Das Bedürfnis der Strafverfolgungsbehörden besteht unabhängig davon, ob Kommunikationsinhalte mit oder ohne Verschlüsselung übertragen werden und welche Technologie zur Übermittlung der Daten genutzt wird“, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein.

Wie Klein weiter ausführte, haben die Ausschussmitglieder noch eine ganze Reihe an Fragen zum Einsatz der Quellen-TKÜ. Diese Fragen sollen unter anderem im Rahmen einer gemeinsamen öffentlichen Anhörung des Innenausschusses und des Ständigen Ausschusses zu den Gesetzentwürfen zur Änderung des Polizeigesetzes und zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes aufgegriffen werden. Die Anhörung findet am Donnerstag, 26. Oktober 2017, statt.

Nach Angaben des Vorsitzenden existiert eine polizeipräventive Rechtsgrundlage für die inhaltliche Kommunikationsüberwachung inklusive Quellen-TKÜ in Baden-Württemberg derzeit noch nicht. Deshalb sollen im Polizeigesetz neue präventiv-polizeiliche Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung sowie zur Quellen-TKÜ geschaffen werden. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes und des Gesetzes über die Ladenöffnung, das in der vergangenen Woche in erster Lesung im Landtag beraten wurde, soll eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Die Quellen-TKÜ unterscheidet sich stark von der bisherigen Kommunikationsüberwachung bei Telefonie oder SMS. Die Quellen-TKÜ zielt darauf ab, verschlüsselte Telekommunikation wie bei Messengerdiensten und Internet-Telefonie zu überwachen, wenn der begründete Verdacht eines terroristischen Anschlags oder anderer schwerster Straftaten besteht. Eine klassische Überwachung wie beispielsweise beim SMS-Versand, wo Inhalte während der Übertragung abgefangen werden, ist bei der Überwachung von verschlüsselten Diensten nicht möglich. Bei der Quellen-TKÜ wird der Zugriffszeitpunkt zeitlich vor die Verschlüsselung verlagert, so dass die Daten bereits vor der Schlüsselung ausgeleitet und von den Behörden mitgelesen bzw. mitgehört werden. Dafür ist eine spezielle Software erforderlich. Eine Entscheidung, woher die Software für die Quellen-TKÜ bezogen wird, wurde in Baden-Württemberg noch nicht getroffen. Anwendungen für die Quellen-TKÜ werden unter anderem vom Bundeskriminalamt entwickelt, welches den Ländern eine Mitnutzung in Aussicht gestellt hat.

Die Abgeordneten befassten sich im Ausschuss ebenso mit der Frage, wie eine missbräuchliche Anwendung der Quellen-TKÜ durch Unbefugte verhindert werden soll und wie gewährleistet wird, dass nur die zu überwachenden Inhalte und keine anderen Daten auf den Geräten ausgespäht werden. Dazu habe die Landesregierung mitgeteilt, dass durch organisatorische und technische Maßnahmen gewährleistet werde, dass bei der Software für die Quellen-TKÜ nur Funktionen zur Anwendung kommen, die den rechtlichen Anforderungen genügen. Hierzu würden intensive Tests durchgeführt. Zudem erfolge eine umfassende Protokollierung in jedem Einzelfall. Eine Nutzung durch Unbefugte solle durch technische Sicherheitsvorkehrungen ausgeschlossen werden, fasste Klein die Ausführungen des Innenministeriums zusammen.

Mitteilung des Landtags von Baden-Württemberg vom 18. Oktober 2017